Inkasso

Erfolg im Inkasso & Forderungsmanagement mit der richtigen Strategie & dem richtigen Partner. Wir sind an Ihrer Seite.

Unser InkassoablaufZur Fallübergabe

Inkasso mit ADMODUM

Offene Posten realisieren & an Sie als Gläubiger ausbezahlen.

Um nichts anderes geht es bei Inkasso & Forderungsmanagement. Und auf dieses Ziel hin ist auch unsere komplette Dienstleistung für Sie ausgerichtet.

Inkassofall übergeben

Einfach unser Inkasso-Formular ausfüllen & abschicken.

Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung, damit wir schnellstmöglich mit der Realisierung Ihrer Forderung beginnen können!

Einzige Voraussetzung ist, dass der Schuldner von Ihnen in Verzug gesetzt und mindestens einmal mit Fristsetzung gemahnt worden ist.

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Erste Schritte & weiteres Vorgehen

Zügiger Start ins Forderungsmanagement

Nach Auftragserteilung steigen wir in das außergerichtliche Inkasso ein, D.h., wir nehmen kurzfristig Kontakt mit Ihrem Schuldner auf und fordern ihn zur Zahlung auf.

Sollte außergerichtlich keine Einigung möglich sein oder bestreitet der Schuldner die Forderung, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Geld zurückerhalten

Die Forderungssumme ausbezahlt bekommen.

So gehen vier von fünf Inkassofällen aus: Wir sind erfolgreich in der Realisierungsarbeit & können den offenen Posten an Sie ausbezahlen.

Dann erhalten Sie eine kurze Erfolgsmeldung von uns & wir leiten die Ihnen zustehenden Beträge direkt an Sie weiter. So lässt sich auch Ihr Fall erfolgreich abschließen.

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Voraussetzungen für die Fallübergabe ins Inkasso

Wichtig: weißen Sie ihn in der Mahnung auf die Entstehung weiterer Kosten bei Nichtzahlung hin. Zur Übergabe Ihrer Forderung ins Inkasso benötigen wir die Rechnung + Mahnung sowie die Stammdaten des Schuldners. Sollte bereits Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Schuldner über die Begleichung Ihrer Forderung angefallen sein, bitten wir um Übersendung des Schriftverkehrs. Im Anschluss erfolgt eine Rechtmäßigkeitsprüfung durch uns und wir senden Ihnen eine Auftragsbestätigung zu. Ab dann übernehmen wir als Profis und Sie können sich zurücklehnen.

Erfolgsaussichten im Inkasso

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Erfolgsquote in der vorgerichtlichen Bearbeitung

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Erfolgsquote in der gerichtlichen & nachgerichtlichen Arbeit

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Erfolgsquote über alle Stadien im Forderungsmanagement

4 von 5 Forderungen lassen sich erfolgreich im Inkasso realisieren!

Über 50% Erfolgsquote in der vorgerichtlichen Bearbeitung. Modernes Inkasso funktioniert heute erfolgreicher denn je: Mehr als die Hälfte aller offenen Forderungen lässt sich bereits vorgerichtlich erfolgreich realisieren & an Gläubiger ausbezahlen. Der Erfolg kommt dabei insbesondere durch den enormen Wandel, den die Inkassobranche in den vergangenen Jahren durchgemacht hat. Heute liegt der Fokus in der vorgerichtlichen Realisierungsarbeit vor allem auf der zielführenden Moderation von Forderungsfällen. Die Angelegenheit wird auf Augenhöhe mit dem Schuldner besprochen, sodass sich für die meisten Zahlungsstörungen sinnvolle Lösungen finden lassen. Davon profitieren dann alle Parteien. Schuldner bekommen einen Ausweg aus der Schuldenfalle aufgezeigt & Inkassomandanten können sich über eine schnelle Bearbeitung zu fairen Konditionen freuen.
Fast 30% Erfolgsquote im gerichtlichen Mahnverfahren. Was geschieht mit der anderen Hälfte? Diese Frage drängt sich bei einer vorgerichtlichen Erfolgsquote im Inkasso von über 50% ja geradezu auf. Und die Antwort ist sehr einfach. Fälle, die sich vorgerichtlich nicht realisieren lassen, gehen normalerweise in ein gerichtliches Mahnverfahren über. Und im Rahmen dieser gerichtlichen Bearbeitung mit Mahn- & Vollstreckungsbescheid lassen sich dann weitere 30% der offenen Forderungen realisieren.

81% Erfolgsquote im Forderungsmanagement.

Über das vorgerichtliche & das gerichtliche Stadium ergibt das eine beachtliche Erfolgsquote. Dabei ist übrigens nicht gesagt, dass sich titulierte Forderungen in der nachgerichtlichen Bearbeitung nicht realisieren lassen: Die Erfolge in der nachgerichtlichen Arbeit an Schuldtiteln kommen noch obendrauf!

Inkasso: Die 3 häufigsten Fragen

Wann kann ich ins Inkasso einsteigen?

Forderungen sind reif fürs Inkasso, sobald sie in Verzug sind.

Das bedeutet, dass es genaugenommen gar keine betriebliche Mahnung (Zahlungserinnerung) braucht, sondern Sie offene Posten direkt nach Einsetzen des Verzugs an Admodum Inkasso übergeben können.

Der Verzug setzt dabei entweder nach Verfehlen des Zahlungszieles oder nach spätestens 30 Tagen (gesetzlicher Verzug) ein.

Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, können Sie Ihre unbezahlte Forderung an uns übergeben!

Die Inkassobearbeitung startet dann umgehend!

Gibt es eine Mindestforderungshöhe?

Nein! Sie können Ihre offene Posten ab dem ersten Euro an uns übergeben – wir kümmern uns um alle Forderungen mit derselben Aufmerksamkeit und machen keine Unterschiede.

So lohnt sich Forderungsmanagement mit Admodum Inkasso auch für Kleingewerbe & Solo-Selbstständige!

Entstehen mir Kosten?

Inkasso mit ADMODUM funktioniert zu fairen Bedingungen. Entsprechend unserer Inkasso-Konditionen entfällt eine angemessene Kostenpauschale für die Fallübergabe, die sich nach der Forderungshöhe richtet.

Sämtliche weiteren Kostenpunkte (bspw. gerichtliche Gebühren) stellen einen sogenannten Verzugsschaden dar & gehen immer zulasten des Schuldners.

Ihr zügiger Einstieg in ein effizientes Inkasso

Steigen Sie noch heute in ein Inkassoverfahren mit ADMODUM ein, und verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche! Die Fallübergabe dauert nur wenige Minuten & spart Ihnen jede Menge Zeit. Inkasso mit ADMODUM funktioniert dabei völlig kostenneutral!