Gerichtliches Mahnverfahren
Schnell & sicher in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigen. Offene Posten konsequent verfolgen. Die Titulierung vorantreiben.
Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren mit ADMODUM
Kompakt & praxisorientiert.
Über den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren lassen sich mehrere Ziele parallel verfolgen. Neben der gerichtlichen Feststellung und damit Sicherung Ihrer Forderung wird die Voraussetzung für die Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens geschaffen.
Außerdem schützen Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang vor der Verjährung.
1. Mahnbescheid
Jedes gerichtliche Mahnverfahren startet mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
Wenn Sie in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigen möchten, stellen wir für Sie den Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht. Das funktioniert über ein spezielles Formular, das wir in Ihrem Namen ausfüllen & abschicken.
Info zum Mahnantrag:
Geht der Mahnantrag beim Mahngericht ein, erfolgt eine (inzwischen automatisierte) formale Prüfung & der Mahnbescheid wird erlassen. Dieser geht dem Schuldner (dem Antragsgegner) dann in amtlicher Zustellung zu. Ab dann beginnt eine 14-tägige Widerspruchsfrist für den Schuldner zu laufen.
2. Vollstreckungsbescheid
Stufe zwei im gerichtlichen Mahnverfahren markieren Antrag auf & Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Um das gerichtliche Mahnverfahren erfolgreich durchzuführen & tatsächlich die doppelte Zielsetzung aus Realisierung & Titulierung zu verfolgen, ist der Antrag auf Vollstreckungsbescheid obligatorisch. Nur mit beiden Teilen ist das gerichtliche Mahnverfahren komplett.
Info zum Vollstreckungsbescheid:
Ähnlich wie der Mahnbescheid geht auch der Vollstreckungsbescheid der Gegenseite in amtlicher Zustellung zu. Ab der Zustellung beginnt eine 14-tägige Einspruchsfrist zu laufen. Erfolgt kein Einspruch, gilt der Vollstreckungsbescheid als rechtskräftig!
3. Titulierung
Der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid ist ein vollwertiger Titel & stellt die Forderung gerichtlich fest.
Der Vollstreckungsbescheid selbst ist bereits der heißbegehrte Titel. Das bedeutet, er sichert die offene Forderung für volle 30 Jahre ab & eröffnet das komplette Instrumentarium der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung.
Info zur Titulierung:
Als vollwertiger Titel ist der Vollstreckungsbescheid genauso viel wert, wie ein Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Außerdem ist er im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchsetzbar!
Gerichtliches Mahnverfahren mit doppelter Zielsetzung
.Zielsetzung: Realisierung der Forderung
Selbstverständlich steht auch beim Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren die Realisierung der offenen Forderung als oberstes Ziel im Forderungsmanagement über allem. Das funktioniert erfahrungsgemäß aus mehreren Gründen sehr gut:
- Die Zustellung im gelben Kuvert macht vielen Schuldnern die Ernsthaftigkeit in der Verfolgung erst klar.
- Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gehen Kosten einher, die vom Schuldner zu tragen sind & anwachsen, je länger die Angelegenheit sich hinzieht.
- Der Widerspruch gegen einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid hat meist den Einstieg in ein streitgerichtliches Klageverfahren zur Durchsetzung der Forderung zur Folge
Allein diese Punkte sorgen dafür, dass deutlich mehr als die Hälfte aller Forderungen, die überhaupt in ein gerichtliches Mahnverfahren übergehen, lange vor der Titulierung realisiert werden. Dann braucht es den Vollstreckungsbescheid & die Zwangsvollstreckung gar nicht, weil sich die Angelegenheit schon vorher aus der Welt räumen lässt.
So fungiert das gerichtliche Mahnverfahren oft eher als Zusatzstufe der vorgerichtlichen Fallbearbeitung & zahlt auf die zügige Realisierung ein.
Zielsetzung: Titel erwirken & Forderung absichern
Parallel verfolgt das gerichtliche Mahnverfahren auch immer die Titulierung einer Forderung. Damit geht es auch darum, das langfristige Ziel der Absicherung & natürlich der Zwangsvollstreckung als deutlich brachialere Variante im Forderungseinzug zu forcieren.
Wichtig: Beide Ziele verfolgt das gerichtliche Mahnverfahren automatisch gleichzeitig. Damit ist es ein idealer Hebel im professionellen Forderungsmanagement, um notleidende Forderungen beizutreiben & für die nächsten Schritte vorzubereiten, sollten diese notwendig werden.
Das gerichtliche Mahnverfahren sollte stets eine Option in der ernsthaften Verfolgung offener Posten darstellen.
Gerichtliches Mahnverfahren: Häufige Fragen
Wann kann ich in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigen?
Für offene Posten kann theoretisch sofort nach Eintritt des Verzuges ein Mahnbescheid beantragt werden. D.h., es braucht rechtlich kein betriebliches Mahnwesen & auch kein vorgerichtliches Inkasso.
In der Praxis bewährt es sich jedoch, zumindest eine betriebliche Zahlungserinnerung zu verschicken & dem gerichtlichen Mahnverfahren den Forderungseinzug im außergerichtlichen Inkasso voranzustellen. Dieses Vorgehen brüskiert Schuldner, die die Zahlung tatsächlich nur übersehen haben, nicht unnütz und zahlt im Verlauf einer Moderation des Zahlungsstörung im Inkassoverfahren auf den Erhalt einer Kundenbeziehung ein.
Sind Sie unsicher, wie Sie sich in Ihrer Forderungssache verhalten sollen? Wir beraten Sie gern!
Was bedeutet formale Prüfung?
Mahngerichte nehmen lediglich eine formale Prüfung des Mahnantrages vor. Das bedeutet, dass ausdrücklich keine Prüfung daraufhin stattfindet, ob eine Forderung berechtigt ist, oder nicht.
Welche Kosten entstehen im gerichtlichen Mahnverfahren?
Für den Antrag auf Erlasse eines Mahnbescheides & damit den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren entstehen Kosten. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Streitwert (=der Forderungshöhe) und ist gesetzlich geregelt.
Diese Kosten müssen bei Antragsstellung verauslagt werden. Jedoch stellen auch diese Auslagen einen sog. Verzugsschaden dar & gehen schlussendlich zulasten des Schuldners.
Was passiert, wenn Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen?
Schuldner bzw. Antragsgegner haben sowohl auf den Mahnbescheid als auch auf den Vollstreckungsbescheid die Möglichkeit, Widerspruch geltend zu machen.
Tun Schuldner dies, bleibt Gläubigern der Weg über ein streitgerichtliches Klageverfahren. Am Ende eines solchen Verfahrens steht für berechtigte Forderungen immer ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich. Beide sind, genau wie der Vollstreckungsbescheid, vollwertige Titel & können wiederum im Rahmen der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
Ist das gerichtliche Mahnverfahren verpflichtend?
Nein. Selbstverständlich ist kein Gläubiger verpflichtet, in ein gerichtliches Mahnverfahren einzusteigen.
Bleiben betriebliche Mahnungen bzw. die Realisierungsarbeit im vorgerichtlichen Inkasso jedoch fruchtlos, gibt es keine gesetzliche Handhabe gegen Schuldner. Dann bleibt nur, offene Posten auszubuchen & verlorenzugeben. Zudem sind alle nicht abgesicherten Forderungen von der Verjährung bedroht.
Im Rahmen der regelmäßigen, gesetzlichen Verjährungsfrist werden solche Posten nach 3 Jahren völlig gegenstandslos & können dann nicht mehr vom Schuldner verlangt werden. Allein der rechtzeitige Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt die Verjährung effektiv.
Welches Mahngericht ist für mich zuständig?
In Deutschland sind insgesamt 17 Mahngerichte für die Bearbeitung von Mahnanträgen zuständig. Die Aufteilung richtet sich dabei offenkundig nicht nach Bundesländern.
Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der Gerichtsstand des Antragstellers, sprich der Wohnort bzw. Firmensitz. Dann geht es nach der Zugehörigkeit des Wohnortes zum jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk. Davon gibt es insgesamt 17 Stück, die sich die Bearbeitung aller eingehenden Mahnanträge teilen.
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