Inkasso Ablauf

Stringent, kontinuierlich & zielführend:
So funktioniert der Inkasso Ablauf auch für Ihre offenen Posten erfolgreich!

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Der Inkasso Ablauf mit ADMODUM

Inkasso & Forderungsmanagement funktionieren als Dienstleistung innerhalb eines klar strukturierten Systems.

Der grundlegende Ablauf ist damit immer identisch – die Bearbeitung Ihres individuellen Falles aber selbstverständlich nicht. Wie erfolgreiches Inkasso mit ADMODUM funktioniert & war um sich das stringente System im Inkasso Ablauf bewährt hat? Weil es funktioniert!

Vorgerichtliches Inkasso

Im vorgerichtlichen (klassischen) Inkasso steht die Moderation des Inkassofalles im Vordergrund. Direkt nach der Fallübergabe an uns geht Ihre Forderungsangelegenheit in die vorgerichtliche Bearbeitung.

Wir mahnen den Schuldner in bis zu zwei Inkassoschreiben an & machen Ihre Forderung geltend.

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Vorgerichtliches Inkasso mit Admodum

Direkt nach der Fallübergabe an uns startet die Bearbeitung. Das bedeutet, dass wir unsere erste Inkassomahnung an Ihren Schuldner versenden. Darin geben wir unsere Beauftragung mit dem Einzug Ihrer Forderungsangelegenheit bekannt und machen Ihre Forderung zzgl. gesetzlicher Inkassogebühren & Verzugszinsen geltend.

Bleibt die erste Inkassomahnung ohne Reaktion, versenden wir nach Ablauf der 14-tägigen Rückmeldefrist die zweite Inkassomahnung. Hier geht es um eine faire Erinnerung an die Forderungssache beim Schuldner, aber auch darum, das gerichtliche Mahnverfahren, eine mögliche SCHUFA-Einmeldung & weitere Optionen im Forderungseinzug via Inkasso einzuleiten.

Unzustellbare Inkassomahnungen erfordern immer die Ermittlung aktueller Adressdaten säumiger Zahler. Kommt unser erstes Mahnschreiben also bspw. als unbekannt verzogen zurück, starten wir eine Adressermittlung über das zuständige Einwohnermeldeamt. So schaffen wir gleich zu Beginn im Inkasso Ablauf die notwendige Grundlage, die die werte Verfolgung Ihrer Forderungssache erleichtert.

Mit aktuellen Schuldnerdaten & einer nicht bestrittenen Forderung stehen die Chancen für einen zügigen Erfolg im Inkasso ausgezeichnet!

Gerichtliches Mahnverfahren

Verläuft das außergerichtliche Inkasso fruchtlos, ist der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren der nächste logische Schritt.

Das zweistufige Gerichtsverfahren besteht aus dem Mahn- und dem Vollstreckungsbescheid. Es dient der gerichtlichen Feststellung der Forderung und ist notwendige Voraussetzung für die Einleitung der Zwangsvollstreckung. Die Titulierung schützt Ihr Forderung vor der Verjährung.

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Gerichtliches Mahnverfahren mit Admodum

Der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren betrifft im Forderungsmanagement etwa die Hälfte aller Fälle, nämlich dann, wenn das vorgerichtliche Inkasso fruchtlos verlaufen ist. Das gerichtliche Mahnverfahren wird über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht angestoßen.

Das Mahngericht führt dann eine formale Prüfung des Mahnantrages durch, die heute weitgehend automatisiert funktioniert. Solange keine formalen Mängel an einem Mahnantrag bestehen, erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid.

Der Mahnbescheid geht dem Schuldner (Antragsgegner) dann in amtlicher Zustellung (im gelben Kuvert) zu. Er hat dann 14 Tage Zeit, sich zu der Angelegenheit zu äußern oder seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Bleibt der Mahnbescheid ohne Reaktion, folgt der zweite Teil im gerichtlichen Mahnverfahren – der Vollstreckungsbescheid. Dieser erfordert ebenfalls einen Antrag beim Mahngericht & geht der Gegenseite ebenfalls in amtlicher Zustellung zu. Für den Antragsgegner läuft im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens jeweils eine 14-tägige Frist, innerhalb derer Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden kann.

Bleibt der Vollstreckungsbescheid dagegen unwidersprochen, gilt er als vollwertiger Titel, der das Recht auf eine Forderung gerichtlich feststellt! Zugleich eröffnet die Titulierung einer Forderung die Zwangsvollstreckung!

Zwangsvollstreckung

Für alle titulierten Forderungen stehen sämtliche Mittel der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Das bedeutet, dass es dann nicht mehr auf die Kooperation des Schuldners ankommt: Titulierte Forderungen lassen sich in der Zwangsvollstreckung ohne ein Zutun des Schuldners durchsetzen.

Neben der Abnahme der Vermögensauskunft stehen dann auch sämtliche Pfändungsmaßnahmen zur Verfügung. So lässt sich effizient auf schuldnerisches Vermögen zugreifen.

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Zwangsvollstreckung mit Admodum

Den Gerichtsvollzieher beauftragen, Konten & Löhne pfänden & Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft auffordern: All das funktioniert nur für titulierte Forderungen. Denn nur für Forderungen, für die Gläubiger (Titelgläubiger) ein gerichtlich festgestelltes Recht besitzen, steht das Instrumentarium in der Zwangsvollstreckung zur Verfügung.

Der Vorteil der Zwangsvollstreckung liegt dabei klar auf der Hand. Es kommt nämlich nicht mehr auf die Kooperation eines Schuldners an, stattdessen funktioniert der Zugriff auf Vermögenswerte eines Schuldners auch gegen dessen Willen.

Dafür stehen im Rahmen der Zwangsvollstreckung bspw. unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen zur Verfügung:

  • Die Lohnpfändung richtet sich gegen Löhne & Gehälter von Schuldnern
  • Die Kontopfändung nimmt das Girokonto eines Schuldners ins Visier
  • Mit der Kautionspfändung lassen sich hinterlegte (Miet-) Kautionen eines Schuldners pfänden
  • Die Steuerpfändung richtet sich gegen das Finanzamt & Steuerrückzahlungsansprüche eines Schuldners
  • Die klassische Taschen- oder Sachpfändung* entnimmt Sachwerte eines Schuldners, um titulierte Forderungen zu befriedigen

*Die Sachpfändung spielt heute kaum noch eine Rolle in der Zwangsvollstreckung.

Titelüberwachung

Titulierte Forderungen sind für 30 Jahre abgesichert. So lange können sie im Rahmen der Zwangsvollstreckung beim Schuldner geltend gemacht werden & so lange bleiben wir in der Titelüberwachung für Sie am Ball.

Titelüberwachung bedeutet vor allem ein konsequentes Schuldnermonitoring. So entgehen uns keine Möglichkeiten für einen erfolgreichen Zugriff & wir kennen immer die finanzielle Situation & natürlich die Bonität Ihres Schuldners.

Titelüberwachung & Schuldnermonitoring mit Admodum

Die Titulierung einer Forderung sichert Gläubigern das Recht auf diese Forderung. Das bedeutet aber leider nicht, dass Titelschuldner auch automatisch bezahlen.

Um die Begleichung (Realisierung) einer titulierten Forderung geht es in der Titelüberwachung. Hier findet ein konsequentes Monitoring der Bonität des Schuldners statt, sodass keine Zugriffsmöglichkeiten auf sein Vermögen ungenutzt bleiben. Über den langen Zeitraum von 30 Jahren ergeben sich so immer wieder ungeahnte Optionen, verloren geglaubte Titel doch noch erfolgreich zu vollstrecken. Das funktioniert insbesondere dann, wenn sich die finanzielle Situation eines Schuldners im Laufe seines Lebens verbessert. Das funktioniert erfahrungsgemäß bspw. durch:

  • Erbschaft
  • Heirat
  • Geldgewinn
  • Weiterbildung & Verbesserung der Einkommenssituation
  • Reife & Persönlichkeitsentwicklung gerade junger Titelschuldner

Die Erfahrung zeigt: Was innerhalb von 30 Jahren passiert, lässt sich niemals vorhersagen. So realisieren wir teilweise 25 Jahre alte Forderungen & können 100% der Hauptforderung an Sie als Titelinhaber ausbezahlen!

Klageverfahren

Strittige Forderungen lassen sich nicht im klassischen Forderungsmanagement geltend machen. Das bedeutet: Legen Schuldner im Rahmen der Verfolgung im Inkasso bzw. im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch gehen die offene Forderung ein, gilt die Forderung als strittig.

Dann muss sie im Rahmen eines streitgerichtlichen Klageverfahrens geltend gemacht werden. Ein solches Klageverfahren lässt sich dann nicht mehr über ein Inkasso Büro allein durchführen, sondern braucht anwaltliche Begleitung.

ADMODUM Inkasso arbeitet vertrauensvoll mit unserer langjährigen Partnerkanzlei zusammen. Strittige Forderungen übergeben wir in Rücksprache mit Ihnen gern an die Kollegen. Auch wenn offene Posten bestritten werden, lassen wir Sie nicht allein!

Insolvenzüberwachung

Insolvente Schuldner erfordern besondere Aufmerksamkeit: Offene Forderungen müssen bspw. rechtzeitig angemeldet werden, sodass sie überhaupt aus der Insolvenzmasse bedient werden können.

Parallel geht es auch darum zu beobachten, wie sich Schuldner im Rahmen der (Privat-) Insolvenz verhalten & eine saubere Kommunikation mit Insolvenzverwaltern zu gewährleisten. Selbstverständlich prüfen wir in diesem Zuge auch immer, ob eine Versagung der Restschuldbefreiung für Ihre Forderung möglich ist.

 Auch beim Umgang mit Forderungen gegen insolvente Schuldner stehen wir Ihnen selbstverständlich als verlässlicher Partner zur Seite!

Offene Posten verfolgen & erfolgreich realisieren

Der Faktor Zeit ist entscheidend für den Erfolg im Forderungsmanagement: Je zügiger offene Posten in Verzug gesetzt & dann konsequent an uns übergeben werden, desto besser die Aussichten auf eine zeitnahe Realisierung & eine zügige Auszahlung.

Über 80% Erfolgsquote über alle Stadien im Forderungsmanagement sprechen für sich! Zögern Sie nicht, sondern übergeben Sie uns noch heute Ihren ersten Inkassofall! Je eher Ihr Fall in die Bearbeitung geht, desto schneller können wir Ihnen eine positive Rückmeldung geben!